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Für pflanzenbauliche Massnahmen richtete der Bund im Jahr 2024 insgesamt 87,5 Millionen Franken aus. Ab 2027 basiert die detaillierte Stützung der Schweizer Zuckerproduktion voraussichtlich wieder auf Verordnungsbestimmungen, nachdem das Parlament zwischenzeitlich die Stützung auf Gesetzesstufe geregelt hatte.

Der Bund fördert den Pflanzenbau teilweise ergänzend zum Grenzschutz mit spezifischen Massnahmen. Im Bereich Ackerbau entrichtet er für spezifische Kulturen Einzelkulturbeiträge und eine flächenbezogene Zulage für Getreide. Die Getreidezulage löste 2019 die vormaligen Ausfuhrbeiträge des Bundes für Getreidegrundstoffe ab.

Im Bereich Obstwirtschaft richtet er Beiträge für Verwertungsmassnahmen von Schweizer Obst aus. Im Weinbau wird die Weinlesekontrolle mitfinanziert.

77 Prozent des Gesamtbetrages für diese Massnahmen entfiel auf die Förderung von Einzelkulturen, 18 Prozent auf die Getreidezulage, vier Prozent auf die Verwertung von Obst und ein Prozent auf die Weinlesekontrolle.

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© Agroscope, Nicola Cuti


Massnahmen 2024

Kultur/
Massnahme
GetreideKörnerleguminosenÖlsaatenKartoffelnZuckerrübenSaatgutGemüse, WeinbauObst
Grenzschutz1XXXXXXXX
Beiträge Verwertungsmassnahmen
X2
Spezifische FlächenbeiträgeX4XXXX3

1) Je nach Verwendungszweck bzw. Zolltarifposition kommen keine oder nur reduzierte Grenzabgaben zur Anwendung.
2) Betrifft nur Teile der Erntemenge (Marktreserve Apfel- und Birnensaftkonzentrate / teilweiser Ausgleich der Differenz zwischen dem ausländischen und dem Schweizer Produzentenpreis für die Herstellung von Beeren-, Kern- und Steinobstprodukten).
3) Nur für Kartoffeln, Mais, Futtergräser und -leguminosen.
4) Ausgenommen Körnermais.

Quelle: BLW
 

Weiterentwicklung Stützungen Zuckerproduktion ab 2027

Auswirkungen der EU-Zuckermarktliberalisierung

Seit 2005 gilt im Handel zwischen der EU und der Schweiz der gegenseitige Verzicht auf Preisausgleichsmassnahmen für Zucker in landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen. Damit die Zucker verarbeitende Lebensmittelindustrie in der Schweiz in etwa zu EU-Preisen Zucker importieren kann, bemisst der Bund seit 2006 den Grenzschutz für Zucker nach der Preisdifferenz zwischen EU- und Weltmarktpreis. 2013 entschied die EU, die Quotenregelung für Zucker im Jahr 2017 abzuschaffen. Auf diesen Entscheid hin erhöhten die EU-Zuckerhersteller laufend ihre Produktionsmengen bis 2017, wodurch die EU-Zuckerpreise und damit die Importpreise vorübergehend deutlich sanken. Auch in der Schweiz erreichte der Zuckerrübenanbau 2014 mit einer Anbaufläche von 21 000 Hektaren und einer Zuckerproduktion von 304 000 Tonnen einen Höchststand. In der Folge reduzierte die Schweizer Zucker AG die Produktionsquote, was die Rübenanbaufläche abnehmen liess. Sinkende Zuckerpreise infolge tiefer Importpreise bewirkten abnehmende Rübenpreise ebenfalls in der Schweiz.

Stützung der Zuckerproduktion bis 2026

Die parlamentarische Initiative 15.479 «Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft» forderte, die Rentabilität der inländischen Zucker- und Rübenproduktion über den Grenzschutz sicherzustellen. Der Bundesrat erhöhte vor dem Entscheid des Parlaments den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben befristet von 2019–2021 um 300 auf 2100 Franken je Hektare und legte für denselben Zeitraum einen Mindestgrenzschutz von 7 Franken je 100 kg Zucker fest. Mit der Änderung der Artikel 19 und 54 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG; SR 910.1) verlängerte das Parlament die beiden Stützungselemente bis 2026 und führte zusätzlich einen Beitrag von 200 Franken je Hektare Zuckerrüben ein, die nach den Anforderungen der integrierten oder biologischen Produktion angebaut werden.

Nachfolgelösung der Stützung nach 2026

Die vorberatenden Kommissionen der beiden Eidgenössischen Räte gaben den Standesinitiativen der Kantone Thurgau (22.322) und Bern (23.302) Folge. Die Standesinitiativen forderten die Beibehaltung des Selbstversorgungsgrades für Zucker und die Förderung von Forschungsprojekten für einen ökologischen Zuckerrübenanbau.

Zur stufengerechten Umsetzung der Nachfolgelösung auf Verordnungsebene setzte das BLW eine Arbeitsgruppe ein. Die Vernehmlassungsunterlagen zum agrarpolitischen Verordnungspaket 2025 enthielten für das Grenzschutzsystem den von der Branche erarbeitete Vorschlag und eine Alternative des BLW. Aus Sicht des BLW weist der Branchen-Vorschlag Nachteile auf wie der Einbezug des vom Grenzschutz abhängigen Schweizer Zuckerpreises. Zudem führt die Bemessung des Referenzpreises auf den fünf Vorjahren zu einer weitgehenden Entkoppelung vom EU-Zuckermarkt. Dass Zuckerimporte auch bei hohen internationalen Zuckerpreisen über den Grenzschutz verteuert wird, kann sich nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit inländischer Zuckerverarbeiter auswirken.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vernehmlassung beschloss der Bundesrat im Herbst 2025 u.a. ab 2027 das Grenzschutzsystem Zucker gemäss Vorschlag der Branche umzusetzen und den Einzelkulturbeitrag von 2100 Franken je Hektare Zuckerrüben weiterzuführen.

Einzelkulturbeiträge für Ackerkulturen

2024 wurden insbesondere der Zuckerrüben- und Ölsaatenanbau mit insgesamt rund 35 Millionen Franken bzw. rund 25 Millionen Franken gefördert. Deutlich tiefer fielen die Beitragssummen für die anderen Kulturen aus.

KulturFlächeBeitrag Total
haFr. je hain 1000 Fr.
Zuckerrüben 16 6602 10034 986
ZuckerrübenZusatzbeitrag7 8322001 566
Ölsaaten ohne Soja 31 30570021 914
     
Soja 3 1941 0003 194
     
Eiweisspflanzen 4 4161 0004 416
Saatgut von Kartoffeln und Mais 1 5047001 053
Saatgut von Futtergräsern und Futterleguminosen 4421 0001 053
Kürzungen / Vor- und Nachzahlungen usw.   –85
Total   67 486

Quelle: BLW

Die Einzelkulturbeiträge stützen sich auf Artikel 54 LwG und werden für den Anbau von Ölsaaten, Körnerleguminosen, Zuckerrüben und die Produktion von Saatgut (Kartoffeln, Mais und Futtergräsern sowie Futterleguminosen) ausgerichtet. Der Vollzug der Massnahme erfolgt aus praktischen Gründen (gleiche Prozesse) zusammen mit den Direktzahlungen.

Getreidezulage

Die Getreidezulage belief sich im Jahr 2024 auf 134 Franken pro Hektare. Insgesamt wurden somit im Berichtsjahr 15,6 Millionen Franken ausbezahlt.

Getreidezulage 2024

FlächeTotalZulage
hain 1000 Fr.Fr. je ha
121 48615 646134

Die Höhe der Getreidezulage, ausgerichtet als Flächenbeitrag, errechnet sich aus den eingestellten Mitteln (15,8 Mio. Fr. für 2024) und der berechtigten Getreidefläche. Die Getreidezulage stützt sich auf Artikel 55 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG).

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