Bundesausgaben für Landwirtschaft und Ernährung
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für den Agrarsektor. Zusammen mit den Kantonen und den beauftragten Organisationen vollzieht das BLW die Entscheide von Volk, Parlament und Regierung und gestaltet die Agrarpolitik aktiv mit. Konkret hat das BLW den Auftrag, die Massnahmen des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG) zu vollziehen. Das LwG ist der Rahmen für eine nachhaltige, umweltfreundlichere und innovative Landwirtschaft: Produktion und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse im In- und Ausland werden gefördert und die gemeinwirtschaftlichen und ökologischen Leistungen der Landwirtschaft mit Direktzahlungen abgegolten. Die Massnahmen des LwG haben das Ziel, dass Bäuerinnen und Bauern mit einer nachhaltigen und auf den Markt ausgerichteten Produktion qualitativ hochwertige Nahrungsmittel produzieren und damit einen wesentlichen Beitrag leisten zur:
sicheren Versorgung der Bevölkerung;
Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen;
Pflege der Kulturlandschaft;
dezentralen Besiedelung des Landes;
Gewährleistung des Tierwohls.
Die Massnahmen des LwG sind in den beiden Landwirtschaftsartikeln der Bundesverfassung aus den Jahren 1996 (Art. 104) und 2017 (Art. 104a) verankert.
Die Mittel des Bundes zugunsten der Landwirtschaft werden in die drei Zahlungsrahmen «Produktion und Absatz», «Direktzahlungen» und «Produktionsgrundlagen» gegliedert.
Produktion und Absatz
Die agrarpolitischen Instrumente in diesem Bereich schaffen Rahmenbedingungen, die es der Schweizer Landwirtschaft ermöglichen, durch eine nachhaltige und qualitativ hochstehende Produktion eine möglichst hohe Wertschöpfung auf den in- und ausländischen Märkten zu erzielen.
Direktzahlungen
Gewisse Leistungen der Landwirtschaft zugunsten der Gesellschaft wie die Landschaftspflege, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Luft) und der Beitrag zur dezentralen Besiedlung sowie die Förderung von Biodiversität und Tierwohl werden nur teilweise über den Markterlös abgegolten. Mit den Direktzahlungen stellt der Bund sicher, dass die Landwirtschaft diese Leistungen zugunsten der Allgemeinheit erbringt.
Produktionsgrundlagen
Die Instrumente in diesem Bereich sollen vor allem zur Kostensenkung und generell zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Im Einzelnen sind es Massnahmen zur Strukturverbesserung und die Förderung des Beratungswesens, der Pflanzen- und Tierzucht sowie der genetischen Ressourcen. Sie unterstützen indirekt die landwirtschaftliche Produktion und die damit verbundenen gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft.

Der Bund wendete im Jahr 2024 für das Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung insgesamt 3,67 Milliarden Franken auf. Das entspricht 4,4 % der Gesamtausgaben des Bundes.
Nach
sozialer Wohlfahrt (29,4 Mrd.),
Finanzen und Steuern (13,3 Mrd.),
Verkehr (10,7 Mrd.),
Bildung und Forschung (8,4 Mrd.),
Sicherheit (6,9 Mrd. Fr.),
Beziehungen zum Ausland - Internationale Zusammenarbeit (3,7 Mrd. Fr.)
liegen die Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung an siebter Stelle. Die Ausgaben werden hauptsächlich über die drei landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen gesteuert. Gesamthaft blieben diese Ausgaben auf dem Vorjahresniveau. Vier Fünftel davon entfallen auf die Direktzahlungen (2,8 Mrd.); diese wurde leicht weniger ausgeschöpft als im Vorjahr. Im Bereich Produktion und Absatz wurden mehr Beiträge als 2023 ausbezahlt (+9,6 Mio.). Insbesondere wurden die Kredite Milchzulagen (+3,6 Mio.) und Viehwirtschaft (+3,0 Mio.) wieder ausgeschöpft. Bei den Produktionsgrundlagen verblieben die Ausgaben weitgehend auf dem Vorjahresniveau.
Die übrigen Ausgaben fielen wieder tiefer aus (–27,3 Mio.), insbesondere weil die Auflösung des Fonds «Familienzulagen an landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Bergbauern» im Jahr 2023 einmalig war.
Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung nach Bereich
| Ausgabenbereich | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
| in Mio. Fr. | in Mio. Fr. | in Mio. Fr. | in Mio. Fr. | in Mio. Fr. | |
| Produktionsgrundlagen | 132 | 135 | 138 | 142 | 142 |
| Produktion und Absatz | 541 | 534 | 538 | 534 | 543 |
| Direktzahlungen | 2 811 | 2 811 | 2 811 | 2 811 | 2 806 |
| Weitere Ausgaben | 178 | 180 | 174 | 206 | 179 |
| Total Landwirtschaft und Ernährung | 3 662 | 3 660 | 3 662 | 3 693 | 3 670 |
Quellen: Staatsrechnung, BLW
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