Obst und Wein
Mit einer gegenüber dem Vorjahr fast doppelt so hohen Beitragssumme wurden nahezu 10 000 Tonnen Obst verarbeitet. Die Massnahme der Mitfinanzierung der Lagerung einer betrieblichen Marktreserve an Apfel- und Birnensaftkonzentrat wurde 2024 nicht umgesetzt. Für die Weinlesekontrolle waren die Ausgaben ähnlich hoch wie im Vorjahr.
Höhere Ausgaben für die Obstverwertung
Mit rund 3,5 Millionen Franken wurden 2024 1,5 Millionen mehr für die Obstverwertung ausgegeben als im Vorjahr (2023: 1,9 Mio. Fr.). Die volle Geldsumme wurde als Beiträge für die Herstellung von Obstprodukten aufgewendet. Die Massnahme «Beiträge für die Lagerung einer Marktreserve an Apfel- und Birnensaftkonzentrat» wurde 2023/2024 nicht umgesetzt, und es gab entsprechend dafür keine Ausgaben 2024.
Apfel- und Birnensaftkonzentrat: keine Marktreservebeiträge
Nach 2021 und 2022 fiel die Mostobsternte 2023 zum dritten Mal in Folge tief aus. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) berechnet jeweils aus den Absatzzahlen der zwei Vorjahre die Menge Mostobst, die die einzelnen Mostereien in Form von Konzentrat lagern müssen, um ihren Bedarf bis Ende Oktober des Folgejahres zu decken (Normalversorgung). Ausgehend von der tiefen Mostobsternte 2023, der für die Normalversorgung benötigten Menge Mostobst und der gesamtschweizerischen Versorgungslage hat das BLW beschlossen, für die Lagerperiode 2023/2024 keine Marktreservebeiträge zu gewähren. Mit diesen Vorgaben waren keine Unterstützungsmassnahmen notwendig.
Mehr Beiträge für die Herstellung von Obstprodukten
Mit den 3,5 Millionen Franken wurde die Herstellung von Produkten aus gesamthaft 9819 Tonnen Obst unterstützt (2023: 4249 t): 6380 Tonnen Kernobst, 2061 Tonnen Steinobst und 1378 Tonnen Beerenobst. Die Beiträge können für Obst der Ernte des Gesuchsjahres und zusätzlich für Obst der Ernten der zwei Vorjahre angefordert und ausgerichtet werden. Somit kann es in Abhängigkeit der Zeitpunkte der Gesuchseinreichung und der Gesuchsbearbeitung zwischen den Jahren zu grossen Schwankungen bei den Mengen und Gesamtbeiträgen kommen, dies unabhängig von den Erntemengen der jeweiligen Jahre.

Weitere Informationen zu den Massnahmen und den Rechtsgrundlagen finden Sie unter Verwertungsbeiträge Obst.

Beiträge an die Weinlesekontrolle
Im Bereich des Weinbaus beteiligt sich der Bund gemäss Artikel 64 Absatz 3 des Landwirtschafgesetzes an den von den Kantonen durchgeführten Weinlesekontrollen. Bei diesen Kontrollen wird das Traubengut vom Rebberg zum Weinkellerbetrieb verfolgt und die Einhaltung der Produktionsbestimmungen (Höchsterträge, Mindestzuckergehalte usw.) überwacht. Der Beitrag besteht aus einem Basisbeitrag von 1000 Franken je Kanton sowie einem von der Grösse der kantonalen Rebfläche abhängigen Beitrag von 55 Franken pro Hektar. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 818 598 Franken an die Weinlesekontrolle ausbezahlt.
Mein Agrarbericht
Auswahl:
Stellen Sie sich Ihren eigenen Agrarbericht zusammen. Eine Übersicht aller Artikel finden Sie unter «Service».



































































































