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Der Übergangsbeitrag stellt einen sozialverträglichen Übergang von der vorherigen in die aktuelle Agrar­politik sicher. Mit zunehmender Beteiligung an den im 2014 eingeführten Direktzahlungsprogrammen nehmen die für den Übergangsbeitrag zur Verfügung gestellten Geldmittel im Laufe der Jahre ab. Wurden im 2015 noch 178 Millionen Franken für den Übergangsbeitrag verwendet, waren es im 2024 noch 72 Millionen Franken.

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Auszahlung des Übergangsbeitrags im 2024

Im 2024 wurden 72,4 Millionen Franken als Übergangsbeitrag ausgerichtet. Im Vorjahr waren es 26,4 Millionen Franken.

Übergangsbeitrag 2024

ParameterEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl16 43910 44311 31638 198
Beitrag pro BetriebFr.1 8931 9191 8781 896
Total Beitrag1 000 Fr.31 11320 04521 25472 412

Quelle: BLW

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die ausbezahlten Übergangsbeiträge je Kanton und je landwirtschaftlicher Zone.

Der Übergangsbeitrag wird beim Überschreiten eines hohen massgebenden Ein­kommens und Vermögens sowie bei einer wesentlichen strukturellen Ver­änderung des Betriebes begrenzt oder sogar ganz gestrichen. Das massgebende Einkommen und das Vermögen erhalten die Kantone von den kantonalen Steuerämtern. Die strukturelle Veränderung des Betriebs wird mit Standardarbeits­kräften (SAK) bestimmt. Ist diese gegenüber dem Referenzjahr um 50 Prozent oder mehr gesunken, wird der Übergangsbeitrag reduziert. In folgender Tabelle ist die Wirkung dieser beiden Begrenzungen für das 2024 ersichtlich.

Wirkung der Begrenzung der Übergangsbeitrag 2024

Begrenzung ÜbergangsbeitragBetroffene BetriebeBegrenzung TotalBegrenzung pro Betrieb
EinheitAnzahlFr. Fr.
SAK-Reduktion über 50%2 031–2 651 237–1 305
Einkommen und Vermögen5 340–10 381 394–1 944
Total Beitrag –13 032 631

Quelle: BLW 

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zur Berechnung des Übergangbeitrags können unter Instrumente>Direktzahlungen>Übergangsbeitrag eingeholt werden.

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