Übergangsbeitrag
Der Übergangsbeitrag stellt einen sozialverträglichen Übergang von der vorherigen in die aktuelle Agrarpolitik sicher. Mit zunehmender Beteiligung an den im 2014 eingeführten Direktzahlungsprogrammen nehmen die für den Übergangsbeitrag zur Verfügung gestellten Geldmittel im Laufe der Jahre ab. Wurden im 2015 noch 178 Millionen Franken für den Übergangsbeitrag verwendet, waren es im 2024 noch 72 Millionen Franken.

Auszahlung des Übergangsbeitrags im 2024
Im 2024 wurden 72,4 Millionen Franken als Übergangsbeitrag ausgerichtet. Im Vorjahr waren es 26,4 Millionen Franken.
Übergangsbeitrag 2024
| Parameter | Einheit | Talregion | Hügelregion | Bergregion | Total |
| Betriebe | Anzahl | 16 439 | 10 443 | 11 316 | 38 198 |
| Beitrag pro Betrieb | Fr. | 1 893 | 1 919 | 1 878 | 1 896 |
| Total Beitrag | 1 000 Fr. | 31 113 | 20 045 | 21 254 | 72 412 |
Quelle: BLW
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die ausbezahlten Übergangsbeiträge je Kanton und je landwirtschaftlicher Zone.
Der Übergangsbeitrag wird beim Überschreiten eines hohen massgebenden Einkommens und Vermögens sowie bei einer wesentlichen strukturellen Veränderung des Betriebes begrenzt oder sogar ganz gestrichen. Das massgebende Einkommen und das Vermögen erhalten die Kantone von den kantonalen Steuerämtern. Die strukturelle Veränderung des Betriebs wird mit Standardarbeitskräften (SAK) bestimmt. Ist diese gegenüber dem Referenzjahr um 50 Prozent oder mehr gesunken, wird der Übergangsbeitrag reduziert. In folgender Tabelle ist die Wirkung dieser beiden Begrenzungen für das 2024 ersichtlich.
Wirkung der Begrenzung der Übergangsbeitrag 2024
| Begrenzung Übergangsbeitrag | Betroffene Betriebe | Begrenzung Total | Begrenzung pro Betrieb |
| Einheit | Anzahl | Fr. | Fr. |
| SAK-Reduktion über 50% | 2 031 | –2 651 237 | –1 305 |
| Einkommen und Vermögen | 5 340 | –10 381 394 | –1 944 |
| Total Beitrag | –13 032 631 |
Quelle: BLW
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur Berechnung des Übergangbeitrags können unter Instrumente>Direktzahlungen>Übergangsbeitrag eingeholt werden.
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