Sozialversicherungen und Sozialleistungen
Sozialversicherungen und Sozialleistungen bieten den Menschen einen Schutz vor Risiken, deren finanzielle Folgen sie nicht allein bewältigen können. Oder sie gewähren einen Lastenausgleich wie die Familienzulagen. Bei der AHV zeigt sich, dass mehr und mehr Frauen als Selbständige in der Landwirtschaft tätig sind.
Folgende Sozialversicherungen und -leistungen lassen sich nach Berufskategorie – und damit auch für die Landwirtschaft – unterscheiden: Familienzulagen in der Landwirtschaft, Sozialhilfe und Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV).

Familienzulagen
Familienzulagen sind neben Steuererleichterungen das wichtigste Mittel des Familienlastenausgleichs: So sollen die durch Geburt und Erziehung verursachten Kosten teilweise ausgeglichen werden.
| Art der Familienzulage | Ansatz |
| Fr. | |
| Kinderzulage1 (Kinder bis 16 Jahren) | 215 |
| Ausbildungszulage1 (Kinder von 16 bis 25 Jahren) | 268 |
| Haushaltungszulage für landwirtschaftliche Arbeitnehmende | 100 |
1Berggebiet: um 20 Fr. höher
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Die Höhe der Kinder- und Ausbildungszulagen in der Landwirtschaft entspricht den Mindestansätzen der allgemeinen Familienzulagen. Einzig im Berggebiet sind diese Ansätze um 20 Franken höher,um wirtschaftlich benachteiligte, kinderreiche Bergbauernfamilien finanziell zu unterstützen.
| Bezüger/-innen | Jährliche Zulagen | Durchschnittliche Zulagen (pro Jahr) | |
| Anzahl | Mio. Fr. | Fr. | |
| Landwirtschaftliche Arbeitnehmende | 8 309 | - | - |
| Kinderzulagen | 7 964 | 13,704 | 1 721 |
| Ausbildungszulagen | 2 472 | 5,119 | 2 071 |
| Haushaltungszulagen | 7 745 | 7,890 | 1 019 |
| Landwirte/Landwirtinnen | 10 110 | - | - |
| Kinderzulagen | 16 595 | 37,684 | 2 271 |
| Ausbildungszulagen | 6 550 | 16,645 | 2 541 |
| Total | 18 419 | 81,042 | - |
* FLG: Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft
Mit Älplern und Fischern
Pro Kind wird nur eine Zulage ausgerichtet.
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Die Höhe der ausbezahlten landwirtschaftlichen Familienzulagen hat in den letzten Jahren laufend abgenommen: 2009 beliefen sie sich auf 150 Millionen Franken, 2024 waren es noch 81 Millionen Franken. Ursachen dafür sind der Strukturwandel in der Landwirtschaft und die Tatsache, dass immer mehr Bauernfamilien die allgemeinen Familienzulagen beziehen.
Sozialhilfe
Jeder Mensch in der Schweiz hat Anspruch auf Hilfe in Notlagen. Zuständigkeit und Vollzug sind je nach Kanton oder Gemeinde unterschiedlich organisiert.
Bei der Spezialauswertung der Sozialhilfeempfängerstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) sind jene Dossiers erfasst, bei welchen die antragstellende Person – sowohl bei Gesuchstellung als auch während der Auszahlungsdauer der Sozialhilfe – in der Landwirtschaft erwerbstätig war.
| Dossiers | Unterstützte Personen (Erwachsene und Kinder) | |
| Anzahl | Anzahl | |
| Selbständig | 45 | 72 |
| Regelmässig Angestellte | 214 | 416 |
| Übrige Erwerbstätige in Privathaushalten | 213 | 388 |
| Erwerbstätige in stationären Einrichtungen / besonderen Wohnformen | 17 | 17 |
| Total Erwerbstätige | 489 | 893 |
1 Spezialauswertung: Erwerbstätige Sozialhilfedossiers in der Landwirtschaft nach Erwerbssituation. Die Angaben zur Branche Landwirtschaft in der Sozialhilfeempfängerstatistik sind mit Unschärfen behaftet (hoher Anteil fehlender Werte). Die hier präsentierten Angaben sind als Annäherung zu verstehen.
Grundgesamtheit: Personen in Dossiers (Fälle), in denen die Antragstellende Person in der Landwirtschaft (inkl. Forst, Fischerei) erwerbstätig und zwischen 15 und 64 Jahren alt ist.
Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS); die Resultate der Sozialhilfeempfängerstatistik basieren seit 2009 auf einer Vollerhebung in allen Kantonen.
Im Jahr 2023 wurden im Rahmen von 489 Dossiers aus der Landwirtschaft 893 Personen mit Sozialhilfen unterstützt (erste Spezialauswertung 2013: 490 Dossiers mit 945 Personen). Da die Branche «Landwirtschaft» einen hohen Anteil fehlender Werte aufweist, sind die Angaben als Annäherung zu verstehen.
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Die AHV leistet einen Beitrag zum Existenzbedarf, wenn das Erwerbseinkommen wegfällt. Nachfolgend werden die AHV-pflichtigen Einkommen betrachtet, also eine Grundlage für die Berechnung der Renten.
Die aktuellste AHV-Einkommensstatistik zu Selbständigen in der Landwirtschaft stammt aus dem Jahr 2021. Unter den gut 5,3 Millionen Erwerbstätigen im Alter von 18 bis 63/64 Jahren sind 45 500 selbständige Frauen und Männer aus der Landwirtschaft. Bei rund drei Vierteln der Landwirte (29 600) und Landwirtinnen bzw. Bäuerinnen (5000) ist das AHV-Einkommen aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit am höchsten. Etwa die Hälfte hat auch ein Einkommen aus einer nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeit.
| AHV-Einkommen 2021 | Anzahl | Total mittleres AHV-pflichtiges Einkommen (arithmetisches Mittel) | davon aus landwirt- schaftlicher Tätigkeit | davon aus anderer Erwerbs- tätigkeit3 | Mittleres Alter |
| Fr. | Fr. | Fr. | Jahre | ||
| Männer | 38 900 | 88 000 | 67 000 | 20 900 | 48,9 |
| Frauen | 6 500 | 53 900 | 39 900 | 13 900 | 49,4 |
| Total bzw. Mittelwert (gerundet) | 45 500 | 81 100 | 63 200 | 19 900 | 48,9 |
1 Spezialauswertung
2 Erwerbstätige im Jahr des Erreichens des AHV-Alters (64 bzw. 65 Jahre) sowie nach dem AHV-Alter (65+ bzw. 66+ Jahre) werden nicht berücksichtigt.
3 Personen ohne andere Erwerbstätigkeit: Bei der Mittelwert-Berechnung wird der Betrag von 0 Franken eingesetzt.
Quellen: Individuelle Konten der AHV, Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV); Stand April 2025
Im Jahr 2021 waren 6500 Frauen als Selbständige in der Landwirtschaft erwerbstätig (2000: 3400): Ihr AHV-pflichtiges Einkommen aus dieser Erwerbstätigkeit hat sich seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt, von 16 400 auf 39 900 Franken pro Jahr.
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