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Sozialversicherungen und Sozialleistungen bieten den Menschen einen Schutz vor Risiken, deren finanzielle Folgen sie nicht allein bewältigen können. Oder sie gewähren einen Lastenausgleich wie die Familienzulagen. Bei der AHV zeigt sich, dass mehr und mehr Frauen als Selbständige in der Landwirtschaft tätig sind.

Folgende Sozialversicherungen und -leistungen lassen sich nach Berufskategorie – und damit auch für die Landwirtschaft – unterscheiden: Familienzulagen in der Landwirtschaft, Sozialhilfe und Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV).

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Familienzulagen

Familienzulagen sind neben Steuererleichterungen das wichtigste Mittel des Familienlastenausgleichs: So sollen die durch Geburt und Erziehung verursachten Kosten teilweise ausgeglichen werden.

Art der FamilienzulageAnsatz
Fr.
Kinderzulage1 (Kinder bis 16 Jahren)215
Ausbildungszulage1 (Kinder von 16 bis 25 Jahren)268
Haushaltungszulage für landwirtschaftliche Arbeitnehmende100

1Berggebiet: um 20 Fr. höher
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)


Die Höhe der Kinder- und Ausbildungszulagen in der Landwirtschaft entspricht den Mindestansätzen der allgemeinen Familienzulagen. Einzig im Berggebiet sind diese Ansätze um 20 Franken höher,um wirtschaftlich benachteiligte, kinderreiche Bergbauernfamilien finanziell zu unterstützen.

Bezüger/-innen Jährliche Zulagen Durchschnittliche Zulagen (pro Jahr)
AnzahlMio. Fr.Fr.
Landwirtschaftliche Arbeitnehmende8 309- -
Kinderzulagen7 96413,7041 721
Ausbildungszulagen2 4725,1192 071
Haushaltungszulagen7 7457,8901 019
Landwirte/Landwirtinnen10 110- -
Kinderzulagen16 59537,6842 271
Ausbildungszulagen6 55016,6452 541
Total18 41981,042-

* FLG: Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft
Mit Älplern und Fischern
Pro Kind wird nur eine Zulage ausgerichtet.
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)


Die Höhe der ausbezahlten landwirtschaftlichen Familienzulagen hat in den letzten Jahren laufend abgenommen: 2009 beliefen sie sich auf 150 Millionen Franken, 2024 waren es noch 81 Millionen Franken. Ursachen dafür sind der Strukturwandel in der Landwirtschaft und die Tatsache, dass immer mehr Bauernfamilien die allgemeinen Familienzulagen beziehen.

Sozialhilfe

Jeder Mensch in der Schweiz hat Anspruch auf Hilfe in Notlagen. Zuständigkeit und Vollzug sind je nach Kanton oder Gemeinde unterschiedlich organisiert.

Bei der Spezialauswertung der Sozialhilfeempfängerstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) sind jene Dossiers erfasst, bei welchen die antragstellende Person – sowohl bei Gesuchstellung als auch während der Auszahlungsdauer der Sozialhilfe – in der Landwirtschaft erwerbstätig war.

DossiersUnterstützte Personen
(Erwachsene und Kinder)
AnzahlAnzahl
Selbständig4572
Regelmässig Angestellte214416
Übrige Erwerbstätige in Privathaushalten213388
Erwerbstätige in stationären Einrichtungen / besonderen Wohnformen1717
Total Erwerbstätige489893

1 Spezialauswertung: Erwerbstätige Sozialhilfedossiers in der Landwirtschaft nach Erwerbssituation. Die Angaben zur Branche Landwirtschaft in der Sozialhilfeempfängerstatistik sind mit Unschärfen behaftet (hoher Anteil fehlender Werte). Die hier präsentierten Angaben sind als Annäherung zu verstehen.
Grundgesamtheit: Personen in Dossiers (Fälle), in denen die Antragstellende Person in der Landwirtschaft (inkl. Forst, Fischerei) erwerbstätig und zwischen 15 und 64 Jahren alt ist.
Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS); die Resultate der Sozialhilfeempfängerstatistik basieren seit 2009 auf einer Vollerhebung in allen Kantonen.

Im Jahr 2023 wurden im Rahmen von 489 Dossiers aus der Landwirtschaft 893 Personen mit Sozialhilfen unterstützt (erste Spezialauswertung 2013: 490 Dossiers mit 945 Personen). Da die Branche «Landwirtschaft» einen hohen Anteil fehlender Werte aufweist, sind die Angaben als Annäherung zu verstehen.

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Die AHV leistet einen Beitrag zum Existenzbedarf, wenn das Erwerbseinkommen wegfällt. Nachfolgend werden die AHV-pflichtigen Einkommen betrachtet, also eine Grundlage für die Berechnung der Renten.

Die aktuellste AHV-Einkommensstatistik zu Selbständigen in der Landwirtschaft stammt aus dem Jahr 2021. Unter den gut 5,3 Millionen Erwerbstätigen im Alter von 18 bis 63/64 Jahren sind 45 500 selbständige Frauen und Männer aus der Landwirtschaft. Bei rund drei Vierteln der Landwirte (29 600) und Landwirtinnen bzw. Bäuerinnen (5000) ist das AHV-Einkommen aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit am höchsten. Etwa die Hälfte hat auch ein Einkommen aus einer nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeit.

AHV-Einkommen 2021AnzahlTotal mittleres
AHV-pflichtiges
Einkommen (arithmetisches
Mittel)
davon aus landwirt-
schaftlicher Tätigkeit
davon aus
anderer Erwerbs-
tätigkeit3
Mittleres Alter
Fr.Fr.Fr.Jahre
Männer38 90088 00067 00020 90048,9
Frauen6 50053 90039 90013 90049,4
Total bzw. Mittelwert (gerundet)

45 500


81 100


63 200


19 900


48,9

1 Spezialauswertung
2 Erwerbstätige im Jahr des Erreichens des AHV-Alters (64 bzw. 65 Jahre) sowie nach dem AHV-Alter (65+ bzw. 66+ Jahre) werden nicht berücksichtigt.
3 Personen ohne andere Erwerbstätigkeit: Bei der Mittelwert-Berechnung wird der Betrag von 0 Franken eingesetzt.
Quellen: Individuelle Konten der AHV, Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV); Stand April 2025


Im Jahr 2021 waren 6500 Frauen als Selbständige in der Landwirtschaft erwerbstätig (2000: 3400): Ihr AHV-pflichtiges Einkommen aus dieser Erwerbstätigkeit hat sich seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt, von 16 400 auf 39 900 Franken pro Jahr.

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