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Im Jahr 2024 wurden mehrere Gesuche um Änderung der Pflichtenhefte von als GUB oder GGA eingetragenen Erzeugnissen gestellt.

2024 wurden sieben Gesuche um Änderung der Pflichtenhefte eingereicht. Sie betreffen die GUB Glarner Alpkäse, L’Etivaz, Poire à Botzi, Rheintaler Ribel, Boutefas und Jambon de la Borne sowie die GGA Longeole. Vier Gesuche um Änderung sind noch hängig. Sie betreffen die GUB Formaggio d'alpe ticinese, Zuger Kirsch / Rigi Kirsch, Emmentaler (Ausweitung der Verarbeitungszeit von 24 auf 29 Stunden) und die GGA Saucisse d'Ajoie. Die Eintragungsgesuche für die GUB Grappa Ticino und die GGA Absinthe du Val-de-Travers sind nach wie vor hängig. Die Kontakte bezüglich der Einreichung eines Eintragungsgesuchs für die GUB Eau-de-vie de Bérudge und Crème double de la Gruyère wurden fortgesetzt.

In seinem Urteil vom 2. April 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) die Verwendung von Heublumenpulver zur Förderung der Lochbildung und die Aufnahme dieses Hilfsstoffes in das Pflichtenheft für Emmentaler gutgeheissen. Damit lockert das BVGer die Vorschriften für die Herstellung von Emmentaler, um zu verhindern, dass die Löcher im Käse verschwinden. Gleichzeitig weist es aber darauf hin, dass die Authentizität und die Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit geschützter Ursprungsbezeichnung (GUB) bewahrt werden müssen und die Lockerung der Vorschriften des Pflichtenheftes die Ausnahme bleiben muss.

Das Schweizer GUB-/GGA-Register umfasst derzeit 42 Eintragungen, darunter 25 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 17 geschützte geografische Angaben (GGA).

GUB-/GGA-Register am 31. Dezember 2024 (einschliesslich Anzahl Betriebe und Produktionsmengen)

Internationaler Schutz der geografischen Angaben

Auf internationaler Ebene wurde der Austausch mit der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit dem Agrarabkommen CH-EU auf institutioneller Ebene fortgesetzt. Für die GUB Huile de noix vaudoise, Jambon de la Borne und Boutefas wurde ein Gesuch um Aktualisierung der Liste der geografischen Angaben (g. A.), die gegenseitig anerkannt werden, eingereicht.

Ausserdem hat der Bund auf der Grundlage von Artikel 16b des Landwirtschaftsgesetzes seine Unterstützung für Branchenorganisationen auf internationaler Ebene fortgeführt. Er übernimmt einen Teil der Kosten, die durch die von den Branchen angestrengten Verfahren anfallen, beispielsweise im Rahmen des Verfahrens zur Eintragung der Marke Gruyère in den USA.

Nationales Forum der GUB und GGA

Am 27. August 2024 fand das fünfte nationale Forum der GUB und GGA statt ‒ parallel zu den Reflexionstagen der Schweizerischen Vereinigung der AOP-IGP. Ziel dieser Plattform ist es, die guten Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren sowie Expertinnen und Experten der GUB- und GGA-Branchen, dem Bund und anderen Institutionen (Zertifizierungsstellen, Kantonschemikerinnen und -chemikern usw.) aufrechtzuerhalten, indem der Dialog über aktuelle Themen angeregt wird. Rund 30 Personen nahmen am Forum teil. Thematisiert wurde die Weiterentwicklung der Rechtsprechung auf dem Gebiet der geografischen Angaben in der EU und in der Schweiz.

Überwachungstätigkeit des BLW im Bereich der Kennzeichnung von Landwirtschaftsprodukten

Im Rahmen seiner Überwachungstätigkeiten führte das BLW im Jahr 2024 seine jährlichen Inspektionen der fünf Zertifizierungsstellen durch, die im Bereich der Kennzeichnung von Landwirtschaftsprodukten tätig sind. Dabei überprüft es, ob sie die Anforderungen der folgenden Verordnungen erfüllen: Verordnung über die biologische Landwirtschaft, GUB/GGA-Verordnung und Berg- und Alp-Verordnung. In Bezug auf diese drei Verordnungen wurden fünf Büroaudits und etwa 20 Witness-Audits durchgeführt. Eine Zertifizierungsstelle hat die Akkreditierung nach Berg- und Alp-Verordnung (BAlV) Ende 2023 aufgegeben.

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