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Die Kantone kontrollieren die landwirtschaftlichen Betriebe, ob diese den ökologischen Leistungsnachweis und die Anforderungen der angemeldeten Direktzahlungsprogramme erfüllen. Bei Verstössen gegen die Bestimmungen kürzen sie die Direktzahlungen. Risikoreiche Pflanzenschutzmittel dürfen die Betriebe im ökologischen Leistungsnachweis nicht verwenden. Nur mit Sonderbewilligung dürfen sie diese brauchen.

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Kontrollen

Die landwirtschaftlichen Betriebe erhalten Direktzahlungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen. Sie erfüllen dafür den ökologischen Leistungsnachweis und die Anforderungen der angemeldeten Direkzahlungsprogramme. Die Kantone kontrollieren die Betriebe mindestens alle acht Jahre. Zusätzlich kontrollieren sie die Betriebe risikobasiert.

Für die risikobasierten Kontrollen wählen die Kantone die Betriebe mit dem höchsten Risiko für Mängel aus. Sie stützen sich auf folgende Kriterien:

  • Mängel bei früheren Kontrollen

  • begründeter Verdacht

  • wesentliche Änderungen auf dem Betrieb

  • jährlich festgelegte Bereiche mit höheren Risiken für Mängel

Die Bereiche mit höheren Risiken für Mängel waren im Jahr 2024:

Die Betriebe müssen den Nachweis erbringen, dass sie die Anforderungen erfüllen. Sie müssen dazu diverse Dokumentationen wie zum Beispiel den Feldkalender führen. Diese Aufzeichnungen prüfen die Kontrollpersonen auf dem Betrieb. Den korrekten Einsatz der Pflanzenschutzmittel untersuchen die Kantone zusätzlich mittels Analysen von Boden- und Pflanzenproben im Labor (siehe Tabelle 9).


Weiterführende Informationen

Grundlegende Informationen zum risikobasierten Kontrollsystem sind auf der BLW-Webseite zu finden: Kontrollen

Tabelle 1: Kontrollen auf direktzahlungsberechtigten Ganzjahresbetrieben

KontrollbereichBetriebe (Total)Kontrollierte BetriebeBetriebe mit MangelKontrollierte Betriebe mit MangelKontrollenKontrollen mit Mangel Kontrollen mit Mangel
AnzahlAnzahl%Anzahl%AnzahlAnzahl%
Ökologischer Leistungsnachweis40 8798 954221 008119 1861 02811
Biodiversitätsförderflächen QI40 1107 8712047668 1295116
Biologische Landwirtschaft7 6003 8765130984 0563158
Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF)27 9934 7101724254 8022455
Tierwohlprogramme33 96812 511371 3491113 1071 38611

Quelle: AGIS, Acontrol und Kantone
* In dieser Tabelle sind die veterinärrechtlichen Kontrollbereiche Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz nicht enthalten. Ganzjahresbetriebe, welche nur Nachzahlungen erhalten, sind in dieser Tabelle ebenfalls nicht berücksichtigt.

Tabelle 2: Kontrollen auf direktzahlungsberechtigten Sömmerungsbetrieben

KontrollbereichBetriebe (Total)Kontrollierte BetriebeBetriebe mit MangelKontrollierte Betriebe mit MangelKontrollenKontrollen mit Mangel
AnzahlAnzahl%Anzahl%AnzahlAnzahl%
Sömmerungsbeiträge6 5871 06416148141 09615114

Quelle: AGIS, Acontrol und Kantone
* In dieser Tabelle sind die veterinärrechtlichen Kontrollbereiche Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz nicht enthalten. Sömmerungsbetriebe, welche nur Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsbeiträge erhalten, sind in dieser Tabelle ebenfalls nicht berücksichtigt.
 

Tabelle 3: Ökologischer Leistungsnachweis


Tabelle 4: Sömmerung

Tabelle 5: Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion


Tabelle 6: Tierwohlprogramme


Tabelle 7: Biologische Landwirtschaft


Tabelle 8: Biodiversitätsförderflächen QI


Tabelle 9: Pflanzenschutzmittel-Laboranalysen

Kürzungen von Direktzahlungen

Wenn ein Betrieb die Bestimmungen nicht vollständig erfüllt, kürzt der Kanton die Direktzahlungen gemäss den Vorgaben des Bundes. Die Beiträge eines Betriebs werden dann entweder pauschal, pro Einheit oder prozentual reduziert. Bei wiederholten Verstössen werden allermeistens die Kürzungen der Direktzahlungen verdoppelt oder sogar vervierfacht. 

Tabelle 10: Direktzahlungskürzungen der Ganzjahresbetriebe


Tabelle 11: Direktzahlungskürzungen der Sömmerungsbetriebe


Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz

Sonderbewilligungen werden erteilt, um Kulturen mit Pflanzenschutzmitteln behandeln zu dürfen, die im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) nicht erlaubt sind.

2024 wurden 4959 Sonderbewilligungen für rund 21 838 Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche erteilt. Der grösste Anteil betrifft die Bekämpfung von Rapsschädlingen und Kartoffelkäfern.

Tabelle 12: Erteilte Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz 2024

TotalBewilligungenFläche
Anzahl Betriebe% aller Betriebeha% der totalen Fläche
Ackerkulturen 
Applikationen mit Pflanzenschutzmitteln zwischen dem 15.11. und dem 15.02.18641 3497
Behandlungen mit Totalherbiziden6311431
Dauergrünland: Flächenbehandlung mit selektiven Herbiziden110840
Herbizide auf Ackerfläche: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist.4812341
Insektizide in Getreide: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist.2511331
Insektizide in Raps: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist.2 5975512 11860
Insektizide in Kartoffeln1: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist.700152 97715
Insektizide in Zuckerrüben2: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist.986212 81914
Insektizide in andere Kulturen: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist.7123812
Total Ackerbau4 68710020 238100
Gemüsekulturen    
Herbizide in Freilandgemüse: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist.104252
Herbizide in Konservengemüse: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist.0000
Insektizide in Freilandgemüse: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist3.753020314
Insektizide in Freilandgemüse: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist. 1485983958
Insektizide in Konservengemüse: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist.18736926
Total Gemüsebau2511001 435100
Obstbau21 165 
Weinbau0 0 
Total4 959 21 838

Quelle: BLW

1 Nur ein Kanton hat eine regionale Sonderbewilligung für eine Behandlung erteilt.
2 Zwei Kantone haben eine regionale Sonderbewilligung für die Behandlung der Blattläuse erteilt.
3
Nur, wenn vorher nachweislich ein im ÖLN erlaubter Nützling oder Pflanzenschutzmittel eingesetzt worden ist und die Wirkung ungenügend war

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