Vollzug
Die Kantone kontrollieren die landwirtschaftlichen Betriebe, ob diese den ökologischen Leistungsnachweis und die Anforderungen der angemeldeten Direktzahlungsprogramme erfüllen. Bei Verstössen gegen die Bestimmungen kürzen sie die Direktzahlungen. Risikoreiche Pflanzenschutzmittel dürfen die Betriebe im ökologischen Leistungsnachweis nicht verwenden. Nur mit Sonderbewilligung dürfen sie diese brauchen.

Kontrollen
Die landwirtschaftlichen Betriebe erhalten Direktzahlungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen. Sie erfüllen dafür den ökologischen Leistungsnachweis und die Anforderungen der angemeldeten Direkzahlungsprogramme. Die Kantone kontrollieren die Betriebe mindestens alle acht Jahre. Zusätzlich kontrollieren sie die Betriebe risikobasiert.
Für die risikobasierten Kontrollen wählen die Kantone die Betriebe mit dem höchsten Risiko für Mängel aus. Sie stützen sich auf folgende Kriterien:
Mängel bei früheren Kontrollen
begründeter Verdacht
wesentliche Änderungen auf dem Betrieb
jährlich festgelegte Bereiche mit höheren Risiken für Mängel
Die Bereiche mit höheren Risiken für Mängel waren im Jahr 2024:
Rückzugsstreifen in den Vernetzungsprojekten
Einsatz der Pflanzenschutzmittel
Pufferstreifen aller Art
Einstreu im Tierwohlprogramm BTS
vom Kanton frei wählbare Bereiche.
Die Betriebe müssen den Nachweis erbringen, dass sie die Anforderungen erfüllen. Sie müssen dazu diverse Dokumentationen wie zum Beispiel den Feldkalender führen. Diese Aufzeichnungen prüfen die Kontrollpersonen auf dem Betrieb. Den korrekten Einsatz der Pflanzenschutzmittel untersuchen die Kantone zusätzlich mittels Analysen von Boden- und Pflanzenproben im Labor (siehe Tabelle 9).
Weiterführende Informationen
Grundlegende Informationen zum risikobasierten Kontrollsystem sind auf der BLW-Webseite zu finden: Kontrollen
Tabelle 1: Kontrollen auf direktzahlungsberechtigten Ganzjahresbetrieben
| Kontrollbereich | Betriebe (Total) | Kontrollierte Betriebe | Betriebe mit Mangel | Kontrollierte Betriebe mit Mangel | Kontrollen | Kontrollen mit Mangel | Kontrollen mit Mangel | |
| Anzahl | Anzahl | % | Anzahl | % | Anzahl | Anzahl | % | |
| Ökologischer Leistungsnachweis | 40 879 | 8 954 | 22 | 1 008 | 11 | 9 186 | 1 028 | 11 |
| Biodiversitätsförderflächen QI | 40 110 | 7 871 | 20 | 476 | 6 | 8 129 | 511 | 6 |
| Biologische Landwirtschaft | 7 600 | 3 876 | 51 | 309 | 8 | 4 056 | 315 | 8 |
| Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) | 27 993 | 4 710 | 17 | 242 | 5 | 4 802 | 245 | 5 |
| Tierwohlprogramme | 33 968 | 12 511 | 37 | 1 349 | 11 | 13 107 | 1 386 | 11 |
Quelle: AGIS, Acontrol und Kantone
* In dieser Tabelle sind die veterinärrechtlichen Kontrollbereiche Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz nicht enthalten. Ganzjahresbetriebe, welche nur Nachzahlungen erhalten, sind in dieser Tabelle ebenfalls nicht berücksichtigt.
Tabelle 2: Kontrollen auf direktzahlungsberechtigten Sömmerungsbetrieben
| Kontrollbereich | Betriebe (Total) | Kontrollierte Betriebe | Betriebe mit Mangel | Kontrollierte Betriebe mit Mangel | Kontrollen | Kontrollen mit Mangel | ||
| Anzahl | Anzahl | % | Anzahl | % | Anzahl | Anzahl | % | |
| Sömmerungsbeiträge | 6 587 | 1 064 | 16 | 148 | 14 | 1 096 | 151 | 14 |
Quelle: AGIS, Acontrol und Kantone
* In dieser Tabelle sind die veterinärrechtlichen Kontrollbereiche Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz nicht enthalten. Sömmerungsbetriebe, welche nur Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsbeiträge erhalten, sind in dieser Tabelle ebenfalls nicht berücksichtigt.
Tabelle 3: Ökologischer Leistungsnachweis
Tabelle 4: Sömmerung
Tabelle 5: Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion
Tabelle 6: Tierwohlprogramme
Tabelle 7: Biologische Landwirtschaft
Tabelle 8: Biodiversitätsförderflächen QI
Tabelle 9: Pflanzenschutzmittel-Laboranalysen
Kürzungen von Direktzahlungen
Wenn ein Betrieb die Bestimmungen nicht vollständig erfüllt, kürzt der Kanton die Direktzahlungen gemäss den Vorgaben des Bundes. Die Beiträge eines Betriebs werden dann entweder pauschal, pro Einheit oder prozentual reduziert. Bei wiederholten Verstössen werden allermeistens die Kürzungen der Direktzahlungen verdoppelt oder sogar vervierfacht.
Tabelle 10: Direktzahlungskürzungen der Ganzjahresbetriebe
Tabelle 11: Direktzahlungskürzungen der Sömmerungsbetriebe
Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz
Sonderbewilligungen werden erteilt, um Kulturen mit Pflanzenschutzmitteln behandeln zu dürfen, die im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) nicht erlaubt sind.
2024 wurden 4959 Sonderbewilligungen für rund 21 838 Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche erteilt. Der grösste Anteil betrifft die Bekämpfung von Rapsschädlingen und Kartoffelkäfern.
Tabelle 12: Erteilte Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz 2024
| Total | Bewilligungen | Fläche | ||
| Anzahl Betriebe | % aller Betriebe | ha | % der totalen Fläche | |
| Ackerkulturen | ||||
| Applikationen mit Pflanzenschutzmitteln zwischen dem 15.11. und dem 15.02. | 186 | 4 | 1 349 | 7 |
| Behandlungen mit Totalherbiziden | 63 | 1 | 143 | 1 |
| Dauergrünland: Flächenbehandlung mit selektiven Herbiziden | 11 | 0 | 84 | 0 |
| Herbizide auf Ackerfläche: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist. | 48 | 1 | 234 | 1 |
| Insektizide in Getreide: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist. | 25 | 1 | 133 | 1 |
| Insektizide in Raps: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist. | 2 597 | 55 | 12 118 | 60 |
| Insektizide in Kartoffeln1: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist. | 700 | 15 | 2 977 | 15 |
| Insektizide in Zuckerrüben2: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist. | 986 | 21 | 2 819 | 14 |
| Insektizide in andere Kulturen: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist. | 71 | 2 | 381 | 2 |
| Total Ackerbau | 4 687 | 100 | 20 238 | 100 |
| Gemüsekulturen | ||||
| Herbizide in Freilandgemüse: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist. | 10 | 4 | 25 | 2 |
| Herbizide in Konservengemüse: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist. | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Insektizide in Freilandgemüse: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist3. | 75 | 30 | 203 | 14 |
| Insektizide in Freilandgemüse: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist. | 148 | 59 | 839 | 58 |
| Insektizide in Konservengemüse: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist. | 18 | 7 | 369 | 26 |
| Total Gemüsebau | 251 | 100 | 1 435 | 100 |
| Obstbau | 21 | 165 | ||
| Weinbau | 0 | 0 | ||
| Total | 4 959 | 21 838 |
Quelle: BLW
1 Nur ein Kanton hat eine regionale Sonderbewilligung für eine Behandlung erteilt.
2 Zwei Kantone haben eine regionale Sonderbewilligung für die Behandlung der Blattläuse erteilt.
3 Nur, wenn vorher nachweislich ein im ÖLN erlaubter Nützling oder Pflanzenschutzmittel eingesetzt worden ist und die Wirkung ungenügend war
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